§ 1
Grundlage der Dienstleistung von Anatol Hennig ist das vorbereitende Erstgespräch zwischen den beiden Parteien oder die jeweilige Ausschreibung von Veranstaltungen.
Der Dienstleister erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm vom Kunden oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Kunden vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
§ 2 Verpflichtungen des Dienstleisters und wichtige Informationen
Die Dienstleistung schafft eventuell neue relevante Beziehung im Leben des Kunden. Der Kunde oder die Teilnehmer von Teamcoachings experimentieren häufig mit dem neuem Kontaktverhalten, die Umgebung gerät dadurch in einen Lernprozess. Beides kann unterschiedliche Auswirkungen haben.
Alle Informationen und auch das Kundenverhältnis an sich werden vom Dienstleister strikt vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Dienstleistungs-Verhältnis. Die Informationsweitergabe oder die Werbung mit dem Kundenverhältnis an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen richterliche Anordnungen dem entgegenstehen. Der Kunde selbst kann zum Beispiel zum Zwecke der Weiterempfehlung das Dienstleistungsverhältnis an Dritte weitergeben.
Wenn Kunden den Dienstleister mit Dienstleistungen für Dritte beauftragen, dann ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber kein Recht hat, Informationen über den Inhalt oder die Ergebnisse der Dienstleistung vom Dienstleister zu erhalten. Ausnahme sind klar zwischen dem Auftraggeber, dem Dienstleister und dem Empfänger der Dienstleistung vereinbarten Informationen.
§ 3 Verpflichtungen des Kunden
Coaching, Training und Guiding beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Dienstleister macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann und dass beim Training der Kunde selbst bestimmt, was er aus den gelernten Inhalten entstehen lässt. Der Dienstleister steht dem Kunden als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite, als Trainer als Vermittler von Inhalten, die geübt werden – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet.
Der Kunde und die Teilnehmer an Teamprozessen sollte(n) daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Kunde oder der Teilnehmer an Teamprozessen ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Prozesse als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Kunde (der Teilnehmer an Teamprozessen) aufgrund der Dienstleistung durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
Veranstalter von Teamcoachings, Workshops, Seminaren ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Dienstleister.
Bei Prozessen in der Natur oder sportlichen Einrichtungen gelten folgende Ergänzungen:
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Etwaige Fragebögen zu Gesundheitsaspekten müssen vom Kunden wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Bei akuten oder chronischen Krankheiten trägt der Kunde selbst Sorge dafür, dass er notwendige Medikamente in ausreichender Menge mitführt und ist für die Einnahme selbst verantwortlich. Für die benötigte Ausrüstung trägt der Kunde die volle Verantwortung, es sei denn, sie wird vom Dienstleister gestellt. Vorsätzlich falsche Angaben, die Einnahme von Drogen oder motorisch wirksamer Medikamente, die Nichteinhaltung von Anweisungen während der Prozesse in der Natur erlauben dem Dienstleister zum Ausschluss des Kunden, eine Rückzahlungsverpflichtung für den Dienstleister entsteht besonders in diesen Fällen nicht. Die Mitnahme von Haustieren ist vorher vom Kiunden mit dem Dienstleister abzusprechen und ist ansonsten nicht erlaubt, auch sie kann zum Ausschluss des Kunden führen.
Bei Prozessen in der Natur akzeptiert der Kunde vom Dienstleister nicht beeinflussbare Risiken, die durch eigenes Verhalten, Wetter, Materialverhalten, das Verhalten anderer Personen, Tieren oder durch andere Umwelteinflüsse vorhanden sind.
Eigenständige Routenänderungen oder Nichteinhalten von Anweisungen durch den Kunden führen dazu, dass der Dienstleister jeglicher Haftung entbunden ist.
Keine Haftpflicht besteht für den Dienstleister für die Ausrüstung des Kunden, für durch Kunden verursachte Schäden an Dritten, der Umwelt oder fremdem Eigentum.
Der Kunde verpflichtet sich zu Respekt gegenüber den Menschen, Tieren und Pflanzen im jeweiligen Land, zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften während der Maßnahme.
Etwaige Verletzungen, Krankheiten oder Unwohlsein muss der Kunde während der Prozesse dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Ort der Durchführung
Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, findet die Dienstleistung in den Räumen des Dienstleisters statt.
§ 5 Zeitrahmen und Vergütung
Die Dienstleistung ist zeitlich begrenzt. Der voraussichtliche Zeitrahmen wird jeweils auftragsbezogen festgelegt oder in den Ausschreibungen beschrieben.
Wird ein abweichender Ort als der Sitz des Dienstleister für die Prozesse vereinbart, so werden zusätzlich Anfahrtspauschale und Spesen berechnet.
Die Vergütung ist jeweils unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Ausfallvergütung
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Prozess-Terminen hat der Kunde dem Dienstleister eine Ausfallvergütung als Aufwandsentschädigung bei weniger als zwei Tagen vor dem Termin in Höhe von 70 % der Gesamtgebühr zu bezahlen, bei weniger als einer Woche und länger als 2 Tagen vor dem Termin von 50 % der Gesamtgebühr.
Ausnahmen hiervon werden schriftlich vereinbart.
Der Dienstleister ist berechtigt, bei höherer Gewalt und bei eigenen Krankheiten oder Verletzungen, die eine Durchführung wesentlich behindern, Termine zu verschieben. Der Dienstleister wird den Kunden schnellstmöglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Eine Verpflichtung zur Übernahme entstandener Kosten beim Kunden besteht für den Dienstleister nicht.
§ 7 Abgrenzungen zu Heilbehandlungen
Die Dienstleistung ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Dienstleistung setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Kunde aufgefordert, den Dienstleister zu informieren und sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
§ 8 Vertraulichkeit und Dokumentation
Dem Dienstleister ist der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit ein entscheidendes Anliegen. Der Dienstleister evaluiert seine Arbeit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstleister deshalb mit Fragen auf ihn zukommt nach maximal einem Jahr. Der Kunde kann die Fragen beantworten, ist aber nicht verpflichtet dazu. Ausserdem willigt der Kunde ein, dass der Dienstleister seine Daten und die Dokumentation der jeweiligen Prozesse in einer Kundenakte aufhebt, auch und gerade, wenn das im Falle einer länger währenden Zusammenarbeit notwendig ist. Der Dienstleister ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugang zu diesen Daten und zu den Dokumentationen haben.
§ 9 Copyright
Alle an den Kunden ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt oder zum Transfer der Ergebnisse in das eigene Unternehmen. Das Urheberrecht an den Konzepten und Unterlagen gehört dem Dienstleister. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machefn. Eine Veröffentlichung ist auch auszugsweise untersagt.
§ 10 Sektenerklärung
Der Dienstleister lehnt jegliche sektiererischen Praktiken ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen. Insbesondere erklärt der Dienstleister, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet habe, Schulungen der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat und dass sämtliche Coachings, Trainings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, Singen, vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in den Geschäftsbedingungen Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Geschäftspartner nach dem Sinn dieser Bestimmungen gewollt haben.
Singen, September 2019